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   KG, 07.12.2000 - 2 U 7788/99   

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https://dejure.org/2000,17883
KG, 07.12.2000 - 2 U 7788/99 (https://dejure.org/2000,17883)
KG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 2 U 7788/99 (https://dejure.org/2000,17883)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 2 U 7788/99 (https://dejure.org/2000,17883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verstoß der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens gegen die Kapitalerhaltungsregeln

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 989
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 17.03.2005 - 18 U 169/03

    Rückzahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Eigenkapitalersatzes gegen den

    Auszahlungen im Sinne von § 30 GmbHG sind nicht durch entsprechende Gegenleistungen gedeckte Leistungen, durch die - bilanztechnisch gesehen - eine Unterbilanz entstehen würde oder - im Falle einer festgestellten Unterbilanz - Leistungen aller Art, die wirtschaftlich das Gesellschaftsvermögen verringern (Senertz/Haas, Kapitalaufbringung und -erhaltung in der GmbH, Rn 419 ff., 465; Michalski/Heidinger a.a.O., § 30 Rn 34 ff; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 16. Auflage 2004, § 30 Rn 8; KG NZG 2001, 989 f; OLG Nürnberg NZG 2000, 943 f).

    Zwar stellt auch die Verrechnung von Forderungen der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter mit einer Gegenforderung des Gesellschafters eine Auszahlung dar, wenn die Forderung des Gesellschafters einredebehaftet ist (Senertz/Haas a.a.O. Rn 441; Michalski/Heidinger a.a.O. § 30 Rn 60, 64; BGH ZIP 1983, 1448; KG NZG 2001, 989 f.; KG NZG 2000, 1224).

  • LG Düsseldorf, 28.10.2005 - 39 O 180/04

    Verkauf der Aktien an einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft

    Unter Auszahlung sind Leistungen aller Art zu verstehen, die wirtschaftlich das Gesellschaftsvermögen verringern (KG NZG 2001, 989, 990).
  • KG, 09.03.2015 - 23 U 112/11

    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters wegen unrichtiger anwaltlicher

    Der Senat hat in dem Prozess um die erste Abfindungsrate im Anschluss an die damals herrschende Ansicht dafür gehalten, dass das Auszahlungsverbot des § 30 I 1 GmbHG auch für Abfindungen ausgeschiedener Gesellschafter gelte und auch im Insolvenzverfahren zu beachten sei (Senat, Urt. vom 18.01.2010 = 23 U 129/09 unter Bezugnahme auf BGH, ZIP 2006, 703 ; KG, NZG 2001, 989 Rz. 41 sowie Jaeger/Henckel, InsO , § 38 Rz. 44).
  • OLG Hamburg, 27.07.2012 - 11 U 135/11

    Verweigerung einer Auszahlung nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG nach Ausscheiden eines

    Gesellschafter im Sinne von § 30 GmbHG ist nämlich auch derjenige, dem während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft eine Leistung der Gesellschaft zugesagt worden ist, die erst nach seinem Ausscheiden erbracht wird; dem steht eine Zusage im Zusammenhang mit dem Ausscheiden gleich (Lutter/Hommelhoff/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 30 Rn. 19 mwN.; noch pauschaler KG NZG 2001, 989, 990: "Der Kläger ist insoweit weiterhin als Gesellschafter im Sinne von § 30 Abs. 1 GmbHG anzusehen, weil letztlich der Klageanspruch auf seiner ehemaligen Mitgliedschaft beruht.").
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